Testpflicht mitarbeiter pflegeheim nrw

Die Testpflicht bleibt für sie zunächst erhalten. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Wir sind auf dem richtigen Weg. Daher können wir weitere. 1 Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) weist auf die geltenden Regelungen in stationären Pflegeeinrichtungen hin. 2 Personal in Pflegeheimen; Bewohner von Pflegeheimen. Eine Testpflicht wird es in NRW ab dem 1. März an gar keiner Stelle mehr geben. Bis. 3 Keine Testpflicht mehr für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen in NRW. Es gibt jedoch ein kleines „Aber“. So heißt es wörtlich: „In. 4 Land lockert Infektionsschutzmaßnahmen in Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Ab 4. Juni entfallen Maskenpflichten und Abstandsempfehlungen für alle Bewohnerinnen und Bewohner – Testpflichten für Besucherinnen und Besucher bleiben zunächst erhalten. 1. 5 Die bisherige Testpflicht zur Freitestung entfällt. Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt in den entsprechenden Einrichtungen allerdings ein Tätigkeitverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Die neuen Regelungen gelten ab November 6 nach § 5 Absatz 1 Satz 1 der Coronaschutzverordnung NRW, um den Eintrag von Coronaviren in die Einrichtung zu erschweren und Patienten und Personal zu schützen. (2) Gleiches gilt für die ambulanten Hospizdienste gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e. § 7 Meldepflicht. 7 Februar müssen Sie im öffentlichen Personennahverkehr und im Fernverkehr keine Maske mehr tragen. Ab dem 1. März entfällt nun die Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Zudem werden Beschäftigte und Bewohner:innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von der Maskenpflicht befreit. 8 März endet die Testpflicht für Besucher. Derzeit müssen sie noch einen aktuellen negativen Schnelltest vorlegen. Doch mit dem Februar endet bundesweit das Angebot kostenloser Bürgertests. 9 Mehr erfahren. Im Übrigen wurde die Coronavirus-Testverordnung aus Abwicklungs- und Abrechnungsgründen bis zum Dezember verlängert. Damit wird sichergestellt, dass jeder Leistungserbringer, der innerhalb der in der Verordnung genannten Fristen abrechnet, für seine bis einschließlich Februar rechtmäßig erbrachten. 10 Seit dem besteht in Pflegeheimen keine Maskenpflicht mehr. Sonder-Regelungen während der Corona-Pandemie wurden teilweise bis zum Juni verlängert. 11 12