Wer zu Lebzeiten eine Immobilie verschenkt, in der er weiter wohnen oder sie vermieten möchte, kann sich ein Nießbrauchsrecht eintragen lassen. 1 Beim Schenkungssteuer-Freibetrag gilt nicht der reine Immobilienwert als Grundlage. Der Gegenwert des Nießbrauchs wird abgezogen. Das mindert also direkt den. 2 Denn wer durch eine Schenkung seine Immobilie bereits zu Lebzeiten an die Nachkommen weitergibt, kann mit dem Nießbrauchrecht Steuern sparen. Allerdings lohnt. 3 Genau wie beim Teilverkauf haben Sie also ein lebenslanges Nießbrauchrecht, verschenken die Immobilie jedoch und verkaufen sie nicht. Fazit: Beschenken Sie sich. 4 Wenn Sie Ihre Immobilie zu Lebzeiten verschenken, haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre eigene Vorsorge zu sichern. So können Sie z. B. ein lebenslanges Wohnrecht einfordern oder vom Nießbrauch profitieren. Im Nießbrauch ist oftmals ein Passus enthalten, dass Kinder dazu verpflichtet sind, ihre Eltern bis zum Lebensende zu pflegen. 5 Denn ein eingetragener Nießbrauch mindert den Wert einer Immobilie, da der neue Eigentümer sie weder nutzen noch selbst bewohnen kann. Diesen sogenannten Nießbrauchwert zieht das Finanzamt vom Marktwert der Immobilie ab, um die Schenkungssteuer zu berechnen. Es kann sogar sein, dass nach Abzug des Nießbrauchwerts keine Steuerzahlung anfällt. 6 Ablauf bei der Schenkung einer Immobilie. 1. Beauftragung des Notars und Ermittlung des Sachverhalts. Zuerst müssen die Beteiligten den Notar mit dem Entwurf eines notariellen Schenkungsvertrages. 7 Wird demnach eine Immobilie im Wert von € verschenkt, fällt auf € die Schenkungssteuer an. Alle 10 Jahre darf der Freibetrag neu genutzt werden. Es besteht also die Möglichkeit, alle 10 Jahre einen Eigentumsanteil von € zu verschenken, um die Steuer zu umgehen. 8 Schenkungssteuer durch Nießbrauch reduzieren. Gerade bei der lebzeitigen Übertragung von Immobilien an die eigenen Kinder können Erblasser aber die Entstehung von Steuern noch an einer weiteren Front wirksam bekämpfen. Grundsätzlich fällt bei Kindern für Immobilien, die ihnen durch eine lebzeitige Schenkung von Vater oder Mutter. 9 Westfälische Notarkammer. Wer Eigentümer einer Immobilie ist, hat viele Möglichkeiten, sein Haus oder seine Wohnung auf die Nachkommen zu übertragen. So ist es z.B. möglich, die Immobilie zu Lebzeiten zu verschenken. Eine Schenkung sollte jedoch gut durchdacht sein und die eigene Absicherung oberste Priorität haben. nießbrauch wertminderungstabelle 10 Sie möchten Ihre Immobilie vererben oder verschenken? Dann gilt es einiges zu beachten. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Nießbrauch und Wohnrecht! 11